Hesekiel 48

Die Aufteilung des Landes. Die heilige Weihegabe

1. Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben.

2. Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil];

3. neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil];

4. neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil];

5. neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil];

6. neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil];

7. neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil].

8. Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen.

9. Und die Weihegabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein.

10. Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des Herrn aber soll in ihrer Mitte stehen.

11. Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen.

12. So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

13. Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen.

14. Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.

15. Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen.

16. Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten].

17. Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen.

18. Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.

19. Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen.

20. Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt.

21. Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte.

22. Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.[a]

23. Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen;

24. und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];

25. und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];

26. und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];

27. und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];

28. und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen.

29. Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.

30. Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst —

31. und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis.

32. Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans.

33. Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons.

34. Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis.

35. Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der Herr ist hier!«[b]


Footnotes:
a. (48,22): d.h. die an das Quadrat der heiligen Weihegabe östlich und westlich angrenzenden Gebiete (im Westen zur Meeresküste hin, im Osten zum Toten Meer hin) sind Eigentum des Fürsten. Diese Gebietsteile werden vom Landstreifen Judas im Norden und vom Landstreifen Benjamins im Süden begrenzt. Vgl. dazu die Karten im Anhang.
b. (48,35): hebr. Jahweh-Schamma.