3 Mose 5

Die Schuldopfer

1. Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[a] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt;

2. oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig;

3. oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig;

4. oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen[b] schuldig gemacht —

5. wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat,

6. und bringe dem Herrn sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde.

7. Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem Herrn für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

8. Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen.

9. Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer.

10. Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.

11. Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist.

12. Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.

13. Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

14. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

15. Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem Herrn geweiht ist, so soll sie dem Herrn ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer.

16. Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten[c] und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.

17. Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der Herr verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld.

18. Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden.

19. Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem Herrn schuldig geworden.

20. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

21. Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den Herrn, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt,

22. oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann;

23. wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten;

24. auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt.

25. Sein Schuldopfer aber soll er dem Herrn bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer.

26. Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann.


Footnotes:
a. (5,1): d.h. vermutlich einen öffentlichen Fluch über den unbekannten Täter und alle, die die Tat gesehen haben und schweigen (vgl. Spr 29,24; Ri 17,2; 4Mo 5,21).
b. (5,4): d.h. einer der in V. 1 bis 4 erwähnten Dinge (vgl. V. 5).
c. (5,16): w. Und das, worin er am Heiligtum gesündigt hat, soll er wiedergutmachen.